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Daten Jugendspieler/in

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HINWEIS!


  • Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung die Informationen über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels ins DFBnet einzustellen. Die Angaben sind nach Speicherung im System unwiderruflich für die Erteilung der Spielerlaubnis maßgeblich. Eine fehlende Eintragung kann nach § 46 Ziffer 3 RuVO bestraft werden.
  • Erfolgt die Angabe der Informationen nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Spieler als freigegeben und es wird eine Versäumnisgebühr nach Ziffer 8 b) des Gebührenverzeichnisses berechnet. Gleichzeitig setzt die Geschäftsstelle eine weitere Frist von 8 Tagen. 
  • Eine erteilte Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Eine Nicht-Zustimmung kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden, jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Fristendes der Wechselperioden I und II.
  • In diesem Fall wird die Spielberechtigung frühestens ab dem Tag des Eingangs der Erklärung über die nachträglich erteilte Zustimmung beim zuständigen Verband erteilt.(Auszug aus der SBFV-Spielordnung § 16 Ziffer 1.4)
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